Thomas Krudwig Engineering GmbH

§25 StrSchG

Die Genehmigung zu Beschäftigung in fremden Anlagen und Einrichtungen wurde am 

06.12.2023 

von der Bezirksregierung in Köln erteilt, ist auf 5 Jahre befristet und ist bis zum 

05.12.2028 

gültig.

Dies Tätigkeiten beziehen sich auf Engineeringdienstleistungen im Bereich kerntechnischer Anlagen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Strahlenschutzverantwortlicher

(SSV)

Strahlenschutzbeauftragter

(SSB)

im Sinne §69 StrSchG

 

im Sinne §70 Abs.1 StrSchG

Thomas Krudwig

 

Thomas Krudwig

Tel. +49 (0) 2447 - 614 - 9880           Mobil: +49 (0) 177 / 688 1964       info@tk-engineering-gmbh.de

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