Die Genehmigung zu Beschäftigung in fremden Anlagen und Einrichtungen wurde am
06.12.2023
von der Bezirksregierung in Köln erteilt, ist auf 5 Jahre befristet und ist bis zum
05.12.2028
gültig.
Dies Tätigkeiten beziehen sich auf Engineeringdienstleistungen im Bereich kerntechnischer Anlagen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Strahlenschutzverantwortlicher
(SSV)
Strahlenschutzbeauftragter
(SSB)
im Sinne §69 StrSchG
im Sinne §70 Abs.1 StrSchG
Thomas Krudwig
Thomas Krudwig
Tel. +49 (0) 2447 - 614 - 9880 Mobil: +49 (0) 177 / 688 1964 info@tk-engineering-gmbh.de
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